Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume. Gefahren können insbesondere von kranken und morschen Bäumen ausgehen. Soweit hier eine Gefahr für Personen und Sachen nicht anders beseitigt werden kann, können die Bäume auch nach den einschlägigen Baumschutzsatzungen gefällt werden.

Gerade im Hinblick auf die Zunahme teils schwerer Stürme, sollten Verwalter stets ein Auge auf den Baumbestand haben. Es empfiehlt sich auch eine generelle Beschlussfassung dahingehend, dass Bäume durch regelmäßiges Beschneiden eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.

 

Beschlussmuster: Jährlicher Rückschnitt des Baumbestands

TOP XX: Beauftragung eines Gartenbauunternehmens mit jährlichem Rückschnitt des Baumbestands

Der Verwalter hat im Vorfeld der Eigentümerversammlung drei Vergleichsangebote von Gartenbauunternehmen zwecks jährlichen Schnitts der gemeinschaftlichen Bäume eingeholt, die den Wohnungseigentümern mit dem Ladungsschreiben übersandt wurden. Bereits aus Gründen der Verkehrssicherheit empfiehlt sich ein jährlicher Schnitt der Bäume. Verbunden hiermit ist auch die Kontrolle ihrer Standfestigkeit. Die Wohnungseigentümer ermächtigen den Verwalter, die Firma _____ gemäß ihrem Angebot vom ____ mit dem jährlichen Schnitt der gemeinschaftlichen Bäume zu beauftragen. Die insoweit entstehenden Kosten in Höhe von ____ werden aus den laufenden Hausgeldern finanziert. Die Kostenverteilung erfolgt nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel nach Miteigentumsanteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

___________________________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Im Übrigen muss die Kontrolle der im privaten Bereich unterhaltenen Bäume nicht von einem Fachmann durchgeführt werden, es genügt wenn dies der Eigentümer übernimmt.[1] Schäden und Erkrankungen können in der Regel auch von einem Laien erkannt werden. Auf folgende Anzeichen sollte geachtet werden:

  • abgestorbene Äste, braune oder trockene Blätter,
  • Verletzungen der Rinde und
  • sichtbarer Pilzbefall.

Im Übrigen gilt kein allgemein bekannter Grundsatz, dass von älteren Bäumen eine schwerer zu erkennende Gefahr ausgeht. Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist erst bei Zweifelsfragen zu veranlassen.[2]

Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei hierfür anfälligeren Baumarten wie etwa Pappeln grundsätzlich zu den naturgebundenen und somit allgemeinen Lebensrisiken. Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Die Verkehrssicherungspflicht verlangt es insoweit nicht, gesunde, nur naturbedingt vergleichsweise bruchgefährdetere Baumarten an Straßen oder Parkplätzen zu beseitigen oder zumindest sämtliche in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Baumteile abzuschneiden. Es bedarf auch keiner sonstigen Maßnahmen, wie der Absperrung des Luftraums unter Pappeln oder des Aufstellens von Warnschildern. Dies würde die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht überspannen.[3]

 

Was haben Verwalter hinsichtlich des Baumbestands zu tun?

1. Periodische Standfestigkeitskontrolle

Abhängig vom Baumbestand und der Größe der vorhandenen Bäume empfiehlt sich die grundlegende Beschlussfassung über eine jährliche Überprüfung der Standfestigkeit der Bäume durch einen Gartenbaubetrieb, auch wenn dies nicht erforderlich ist. Der Verwalter hat insoweit mindestens 3 Vergleichsangebote einzuholen und mit dem Ladungsschreiben zu versenden.

 

Beschlussmuster: Jährliche Prüfung der Standfestigkeit des Baumbestands

TOP XX: Beauftragung eines Unternehmens mit jährlicher Prüfung des Baumbestands

Zur Überprüfung der Standfestigkeit der im gemeinschaftlichen Eigentum vorhandenen Bäume ermächtigen die Wohnungseigentümer den Verwalter, die Firma ____ auf Grundlage ihres Angebots vom ____ mit der jährlichen Überprüfung der Standfestigkeit der Bäume zu beauftragen. Die insoweit jährlich entstehenden Kosten in Höhe von ___ EUR werden aus den laufenden Hausgeldern finanziert. Die Verteilung der Kosten erfolgt nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel nach Miteigentumsanteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

___________________________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

 

2. Standfestigkeitskontrolle nach Stürmen

Insbesondere nach heftigen Stürmen muss die Standfestigkeit vorhandener Bäume geprüft werden. Da der Verwalter hierzu wohl fachlich nicht in der Lage sein dürfte, sollte auch in diesen Fällen eine Begutachtung durch ein Gartenbauunternehmen erfolgen. Streng genommen dürfte eine Standfestigkeitskontrolle abhängig von Alter und Größe der Bäume bereits ab Windstärke 6 erforderlich werden, da bei einer derartigen Windstärke auch starke Äste in Bewegung geraten.

Zwar ist der Verwalter in diesen Fällen bereits aus eigenem Recht zur eigenständigen Vergabe solcher Aufträge berecht...

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