Das bisher bezogene Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege jeweils für bis zu 6 Wochen je Kalenderjahr in Höhe der Hälfte der bisher geleisteten Höhe weitergezahlt. Das Gleiche gilt bei anteiligem Pflegegeld bei Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Verhinderungspflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt.

 
Praxis-Beispiel

Verhinderungspflege und Pflegegeldleistung

Ein Pflegebedürftiger (Pflegegrad 2) wird zu Hause von seiner Schwiegertochter gepflegt. Während des Urlaubs der Pflegeperson nimmt er vom 5.9. bis 26.9.2024 Verhinderungspflege in Anspruch.

 
Anspruch auf Pflegegeld in voller Höhe
1.9. - 5.9.2024 (5 Tage) und 26.9. - 30.9.2024 (5 Tage)
 
Berechnung: 332 EUR : 30 x 10 110,67 EUR
Anspruch auf Pflegegeld zur Hälfte
6.9. - 25.9.2024 (20 Tage)
 
Berechnung: 50 % von 332 EUR : 30 x 20 110,67 EUR
Pflegegeld insgesamt: 110,67 EUR + 110,67 EUR 221,34 EUR

Der Pflegebedürftige hat im September Anspruch auf Pflegegeld i. H. v. 221,34 EUR.

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