Kurzbeschreibung
Ist ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zu erwarten, sollte der mögliche Antragsgegner eine Schutzschrift beim zuständigen Amts- oder Landgericht hinterlegen.
Vorbemerkung
Ist ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zu erwarten, sollte der mögliche Antragsgegner eine Schutz-schrift beim zentralen elektronischen Schutzschriftenregister (ZSSR) hinterlegen.
Der Schwerpunkt der Argumentation in der Schutzschrift sollte darin liegen, dass zum einen keine besondere Dringlichkeit der Angelegenheit gegeben ist, und zum anderen, dass eine Anhörung in mündlicher Verhandlung zwingend geboten ist. Die Parteien einer derartigen Schutzschrift werden als "möglicher Antragsteller" und "möglicher Antragsgegner" bezeichnet.
Schutzschrift im einstweiligen Rechtsschutz
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Schutzschrift |
zur Abwehr eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung |
des/der …
– mögliche Antragstellerin, im Folgenden "Antragstellerin" genannt – |
gegen
…,
– möglicher Antragsgegner, im Folgenden "Antragsgegner" genannt – |
Verfahrensbevollmächtigte: …
Namens und in Vollmacht des Antragsgegners/der Antragsgegnerin beantragen wir,
einen Antrag des Antragstellers/der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Inhalt | |
… | |
oder Anträge ähnlicher oder gleichgerichteter Zielrichtungen zurückzuweisen. |
Hilfsweise wird beantragt,
nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. |
Begründung:
…
(Sachverhalt)
Der Antragsteller/Die Antragstellerin wird voraussichtlich versuchen, dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin … mittels einer einstweiligen Verfügung zu untersagen.
Ein solcher Antrag wäre unbegründet. …
Glaubhaftmachung: | Eidesstattliche Versicherung des Antragsgegners/der Antragsgegnerin, als Anlage XY anbei |
…
Sollte das Gericht den vorstehenden Sachvortrag als nicht ausreichend erachten, so wird für den Fall, dass ein Verfügungsantrag eingeht, um einen entsprechenden richterlichen Hinweis gemäß § 139 ZPO gebeten.
Auf keinen Fall sollte ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, da …
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
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