Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer
1. |
freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1831[1] Absatz 1 und 2 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, |
2. |
freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1831[2] Absatz 4 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, |
3. |
ärztlichen Zwangsmaßnahme, auch einschließlich einer Verbringung zu einem stationären Aufenthalt, nach § 1832[3] Absatz 1, 2 und 4 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder |
4. |
[4]freiheitsentziehenden Unterbringung, freiheitsentziehenden Maßnahme oder ärztlichen Zwangsmaßnahme bei Volljährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker |
betreffen (Unterbringungsmaßnahme)[5].
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