Leitsatz
Ist als Inhalt des Sondereigentums im Wohnungsgrundbuch gemäß § 12 WEG eingetragen, dass der Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum nur mit Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer verkaufen darf, so bedarf die Eintragung des Eigentumsübergangs aufgrund eines Schenkungsvertrags nicht des Nachweises der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer.
Link zur Entscheidung
KG Berlin, Beschluss vom 17.08.2010, 1 W 97/10KG, Beschluss vom 17.8.2010 – 1 W 97/10
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