Leitsatz

Hat der Verwalter die nach dem Inhalt des Sondereigentums erforderliche Zustimmung zur Veräußerung des Grundbuchs erteilt und ist diese im Grundbuch vollzogen worden, so bedarf die Eigentumsübertragung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages nach wirksamer Anfechtung beziehungsweise aufgrund Rücktritts oder der Geltendmachung des großen Schadensersatzes keiner erneuten Zustimmung.

 

Link zur Entscheidung

OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2010, I-15 Wx 355/09OLG Hamm, Beschluss vom 6.7.2010 – I-15 Wx 355/09

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