Leitsatz

Der Wechsel eines Gesellschafters einer GbR bedarf nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer. Die Eintragung des Gesellschafterwechsels im Grundbuch darf hiervon also nicht abhängig gemacht werden.

 

Link zur Entscheidung

OLG Celle, Beschluss vom 29.03.2011, 4 W 23/11OLG Celle, Beschluss vom 29.3.2011 – 4 W 23/11

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