Leitsatz

Erlaubt eine nach § 12 Abs. 1 WEG im Grundbuch eingetragene Veräußerungsbeschränkung Ausnahmen bei der Veräußerung an Abkömmlinge des Miteigentümers, greift diese Klausel auch dann ein, wenn dessen Erben das Wohnungseigentum an einen seiner Abkömmlinge übertragen.

 

Link zur Entscheidung

KG Berlin, Beschluss vom 28.02.2012, 1 W 43/12KG, Beschluss vom 28.2.2012 – 1 W 43/12

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