Kurzbeschreibung

Muster für die Erwiderung einer Klage im Urkundsprozess gem. §§ 592 ff. ZPO. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Vorbemerkung

Eine Klage im Urkundenprozess richtet sich nach §§ 592 ff. ZPO. Der Urkundenprozess ist nur dann statthaft, wenn es sich um eine Geldzahlung oder die Leistung einer anderen vertretbaren Sache handelt. Auch für die Klageerwiderung gilt, dass sämtliche zur Abwehr des Anspruchs erforderlichen Tatsachen nur durch Urkunden bewiesen werden können (§ 598 ZPO). Andere Beweismittel können erst im Rahmen des Nachverfahrens (§ 600 ZPO) berücksichtigt werden oder wenn der Kläger vom Urkundenprozess Abstand nimmt.

Eine Widerklage ist nach § 595 Abs. 1 ZPO unstatthaft.

Klageerwiderung im Urkundenprozess

An das

Landgericht …

per beA

In dem Rechtsstreit

gegen

zeigen wir an, dass wir den Beklagten/die Beklagte vertreten.

Im Termin der mündlichen Verhandlung werden wir beantragen,

  die Klage abzuweisen.

Hilfsweise werden wir beantragen,

  dem/der Beklagten die Ausführung seiner/ihrer Rechte im Nachverfahren vorzubehalten.

Begründung:

(elektronisch signiert)

...

gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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