Kurzbeschreibung

Muster eines richterlichen Hinweises auf unzulässige Klage gemäß § 139 ZPO.

Vorbemerkung

Das Gericht prüft die Zulässigkeit einer Klage von Amts wegen. Gemäß § 139 Abs. 3 ZPO hat das Gericht auf Bedenken aufmerksam zu machen, die hinsichtlich der von Amts wegen zu berücksichtigenden Punkte bestehen.

Das Gericht kann die erforderlichen Hinweise durch vorbereitende Verfügungen gemäß § 273 Abs. 2 ZPO oder einen Hinweisbeschluss erteilen. Praktisch kommt auch eine fernmündliche Hinweiserteilung vor.

Ein Hinweis ist so früh wie möglich zu erteilen, § 139 Abs. 4 ZPO. Die betroffene Partei muss Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Die Verletzung der Hinweispflicht ist ein Verfahrensfehler, auf den die Revision gestützt werden kann.

Zweck der Hinweis- und Aufklärungspflicht besteht in der Beschleunigung und Konzentration des Verfahrens und im Verbot von Überraschungsentscheidungen.

Hinweis auf unzulässige Klage

Arbeitsgericht ...

Straße ...

Ort ...

Datum:

Geschäftszeichen des Gerichts ...

Rechtsanwälte ...

Straße ...

Ort ...

Ihr Zeichen:

In dem Rechtstreit

Herr/Frau ... ./. ... GmbH

wird darauf hingewiesen, dass Zweifel an der Arbeitnehmereigenschaft des Klägers bestehen, weil im vorgelegten Vertrag die Bezeichnung freier Mitarbeiter verwendet wird.

Es bestehen daher Bedenken an der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen.

Es wird beabsichtigt, den Rechtstreit an das zuständige Landgericht zu verweisen und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen gegeben.

Vorsitzender der ... . Kammer

...

Richter am ArbG

Beglaubigt:

..., den ....

Regierungsangestellte

als Urkundsbeamtin

der Geschäftsstelle

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