Begriff

Die staatliche Unterhaltsleistung ist eine übergangsweise finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende und steht formal dem betreffenden Kind zu. Unterhaltsleistungen stehen auch den Kindern zu, die Waisenbezüge erhalten. Dem alleinerziehenden Elternteil wird die Leistung deshalb nur stellvertretend ausgezahlt. Die Unterhaltsleistung des Staates wird je Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und weiter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen monatlich ausgezahlt. Unterhaltsvorschuss ist nur eine von 2 Formen möglicher Unterhaltsleistungen durch den Staat. Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden Unterhaltsleistungen entweder als Unterhaltsvorschussleistung oder Unterhaltsausfallleistung bewilligt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen zur Unterhaltsleistung finden sich im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG). Rechtsprechung ist u. a. durch das Verwaltungsgericht Freiburg ergangen (VG Freiburg, Urteil v. 5.3.2008, 7 K 1405/06).

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