Kurzbeschreibung

Muster einer Abänderungstufenantrags des minderjährigen Kindes gegen den Vater mit dem Ziel der Unterhaltserhöhung. Der Antragsgegner hat bisher für die Geltendmachung eines etwaigen höheren Unterhaltsanspruchs keine aktuelle Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen erteilt. Die geltende Frist von 2 Jahren nach § 1605 Abs 2 BGB ist abgelaufen, so dass erneut Auskunft verlangt werden kann.

[Ohne Titel]

An das

Amtsgericht ...

– Familiengericht –

Abänderungsstufenantrag

In der Familiensache

des Kindes ...

geboren am ...,

gesetzlich vertreten durch seine Mutter, Frau ...

beide wohnhaft: ...

Antragstellerin,

Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...

gegen

Herrn ...

... (Anschrift)

Antragsgegner,

Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantrage ich,

  der Antragstellerin für die erste Instanz Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines/seiner Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen und

Ferner werden folgende Anträge gestellt:

1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen durch Vorlage einer systematischen Aufstellung über
  a) sein Vermögen am ...
  b) seine sämtlichen Brutto- und Nettoeinkünfte einschließlich aller Nebeneinkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie aus anderer Herkunft in der Zeit vom ... bis ... und diese Auskunft durch Vorlage der Lohnsteuerkarte nebst Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr ... in Fotokopie und der Original-Lohnabrechnungen des Arbeitgebers für die Monate ... bis ... sowie der Original-Bescheide über im vorgenannten Zeitraum etwa bezogenes Krankengeld und etwa bezogene Arbeitslosenunterstützung zu belegen;
  c) seine sämtlichen Einnahmen und Aufwendungen aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen sowie aus anderer Herkunft unter Angabe der Privatentnahmen in der Zeit vom ... bis ... und diese Auskunft durch Vorlage der Einkommensteuererklärungen sowie der etwaigen Bilanzen nebst den Gewinn- und Verlustrechnungen/Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für die Jahre ... sowie der Einkommensteuerbescheide für die Jahre ... zu belegen.
2. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an Eides Statt zu versichern, dass er die Auskunft über sein Vermögen und seine Einkünfte nach bestem Wissen so vollständig abgegeben habe, als er dazu imstande sei.
3. Der Antragsgegner wird unter Abänderung des Beschlusses vom ... verpflichtet, an die Antragstellerin ab ... den nach Erfüllung der Auskunftsverpflichtung noch zu beziffernden angemessenen Unterhalt zu zahlen.

Für den Fall des schriftlichen Vorverfahrens wird bei nicht rechtzeitiger Anzeige der Verteidigungsabsicht des Antragsgegners beantragt, ohne mündliche Verhandlung durch Versäumnisbeschluss zu entscheiden.

Begründung:

Die Antragstellerin lebt im Haushalt ihrer Mutter. Sie wird von dieser (ggf. auf Grund der in Fotokopie beigefügten Entscheidung des Familiengerichts ...) gesetzlich vertreten.

Die Mutter erfüllt ihre Unterhaltsverpflichtung durch die Pflege und die Erziehung der minderjährigen unverheirateten Antragstellerin.

Der Antragsgegner ist der Vater der Antragstellerin und dieser gegenüber auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts ... in Höhe von monatlich ... EUR unterhaltspflichtig.

Beweis: Vorlage des Beschlusses des Amtsgerichts ... vom ..., Anlage K 1, in Kopie anbei

Gegenüber der Antragstellerin hat der Antragsgegner zuletzt am ... Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen erteilt. Die geltende Frist von zwei Jahren nach § 1605 Abs. 2 BGB ist abgelaufen.

Mit vorprozessualem Schreiben vom ... hat die Antragstellerin den Antragsgegner aufgefordert, für die Geltendmachung eines etwaigen höheren Unterhaltsanspruchs über seine Einkünfte und sein Vermögen eine aktuelle Auskunft zu erteilen.

Beweis: Vorlage des Schreibens der Antragstellerin vom ..., Anlage K 2, in Kopie anbei

Da der Antragsgegner darauf nicht reagiert hat, ist ein Abänderungsstufenantrag geboten. Mit dem Antrag zu 1. wird zunächst Auskunft verlangt.

Der Antrag zu 2. wird für den Fall gestellt werden, dass Grund zu der Annahme besteht, der Antragsgegner habe die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt.

Nach Erteilung der Auskunft wird die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch der Höhe nach beziffern.

Zum Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird mitgeteilt, dass die Antragstellerin und ihr sie gesetzlich vertretender Elternteil über kein einzusetzendes Einkommen und Vermögen verfügen.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

...

gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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