Kurzbeschreibung

Muster eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Zahlung von Unterhalt für ein volljähriges Kind. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Zahlung von Unterhalt für volljähriges Kind, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt für ein volljähriges Kind
 

des/der …

– Antragsteller/Antragstellerin –

Verfahrensbevollmächtigte/r: …

gegen

– Antragsgegner/Antragsgegnerin –

bestellen wir uns zu den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers/der Antragstellerin.

Namens und in Vollmacht des Antragstellers/der Antragstellerin beantragen wir,

  im Wege der einstweiligen Anordnung – wegen Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung – dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin aufzugeben, an den Antragsteller/die Antragstellerin ab dem ...[1] eine jeweils bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus fällige monatliche Unterhaltsrente in Höhe von … EUR zu zahlen,
   

Begründung

… (Zur Begründung sind zunächst die Statustatsachen der Verfahrensbeteiligten anzugeben. Dabei ist insbesondere anzugeben, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben oder geschieden sind.

Die Voraussetzungen des materiell-rechtlichen Unterhaltsanspruchs, §§ 1601 ff. BGB, sind darzulegen.

Sodann ist darzulegen, dass dem Grunde nach ein Unterhaltsanspruch besteht. Für den Antragsteller/die Antragstellerin sind Angaben zum Stand der Ausbildung (ggf. mit dem Hinweis auf die übliche Studiendauer, bereits erworbene Scheine, abgelegte Zwischenprüfungen usw.) mit entsprechenden Nachweisen notwendig.

Bei einem eigenen Haushalt ist i.d.R. der pauschale Unterhaltsbedarf nach Anmerkung 7 der Düsseldorfer Tabelle gegeben. Andernfalls ist der Bedarf nach dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern zu ermitteln.

Für das Kind sind Angaben zur Einkommens- und Vermögenssituation zu machen, insbesondere zum fehlenden Einkommen oder fehlenden Leistungen nach dem BAföG.

Nach Möglichkeit sind sodann die Einkommensverhältnisse beider Kindeseltern und die Haftungsquoten der Eltern darzulegen.

Schließlich erfolgt die Darlegung der vergeblichen Zahlungsaufforderung des Antragsgegners/der Antragsgegnerin.

Die anspruchsbegründenen Tatsachen sind glaubhaft zu machen (i.d.R. durch eidesstattliche Versicherungen)

[1] Achtung: Mit der einstweiligen Anordnung kann nur laufender Unterhalt – und kein rückständiger Unterhalt – geltend gemacht werden.

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