Kurzbeschreibung

Mit diesem Schreiben wird dem Unfallgegner die anwaltliche Vertretung des Mandanten angezeigt und der Unfallgegner aufgefordert, die Daten seiner Haftpflichtversicherung mitzuteilen, z.B. wenn es sich bei dem Unfallgegner um einen Radfahrer, Skater oder einen Hundehalter handelt. Ist bei einem Kfz das Kennzeichen bekannt, ist es effektiver, sich direkt an den Haftpflichtversicherer zu wenden (Auskunft über den Zentralruf der Autoversicherer).

Schreiben an Unfallgegner

Verkehrsunfall vom ... gegen ... Uhr in ..., ...

Sehr geehrte Frau/Herr ...,

… hat mich anlässlich des vorbezeichneten Verkehrsunfalls mit der Wahrnehmung ihrer/seiner Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Nach den mir bisher mitgeteilten und vorliegenden Informationen ist der Schadensfall von Ihnen verursacht und verschuldet worden.

Ich fordere Sie hiermit auf, den Unfall so bald wie möglich Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden, damit eine ordnungsgemäße Schadensregulierung erfolgen kann.

Ich darf Sie darüber unterrichten, dass Sie unabhängig von der Verschuldensfrage verpflichtet sind, dem Unfallgegner Auskünfte über Ihre Haftpflichtversicherung zu erteilen. Daher fordere ich Sie auf, mir

bis zum ...

den Namen und die Anschrift Ihrer Haftpflichtversicherung sowie die Versicherungsschein-Nummer mitzuteilen, damit ich mich an die Versicherung wegen der diesseitigen Ersatzansprüche wenden kann.

Sollte ich bis zum genannten Termin nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie über keine Haftpflichtversicherung verfügen. Sie sind dann für den eingetretenen Schaden persönlich verantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen

...

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Alternativ

BEACHTE:

Anstatt sich mit dem Fahrer eines Kfz schriftlich in Verbindung zu setzen, besteht auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Zentralrufs der Autoversicherer, der die zuständige Versicherung des Unfallverursachers ermittelt. Gemäß § 8a PflVG wurde die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg zur Errichtung dieser Auskunftsstelle ermächtigt.

Der Zentralruf der Autoversicherer ist das ganze Jahr über rund um die Uhr unter der kostenfreien Servicenummer zu erreichen: 0800 - 25 0 26 00. Das gilt auch für Schäden im Ausland, wenn das Fahrzeug des Mandanten in Deutschland zugelassen ist. Für die telefonische Auskunft sind folgende Angaben zwingend notwendig: Schadentag, Kennzeichen des Unfallgegners und Land des Unfalls. Es besteht auch die Möglichkeit einer Online-Auskunft.

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