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Kurzbeschreibung
Für den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist anlässlich jedes Wegeunfalls bzw. sonstigen Unfalls während einer versicherten Tätigkeit bzw. Verrichtung von Kindern, Schülern oder Studierenden dieser Vordruck als Unfallanzeige auszufüllen. Zum 1.7.2017 tritt die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung-Änderungsverordnung vom 22.12.2016 in Kraft.
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