Um den Heizölverbrauch eines Abrechnungszeitraums zu errechnen, ist ausdrücklich der Anfangsbestand bei Beginn des Abrechnungszeitraums und der Endbestand bei dessen Ende festzustellen.[1] Der Verbrauch des Heizöls berechnet sich wie folgt: Anfangsbestand zuzüglich laufende Lieferungen abzüglich Endbestand. Die Messung des Restbestands im Öltank mit einem Peilstab oder einer Messskala birgt naturgemäß gewisse Ungenauigkeiten in sich.[2] Ein geeichtes Messgerät ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der formellen Ordnungsmäßigkeit müssen Anfangs- und Endbestand nach dem BGH nicht in der Abrechnung angegeben sein.[3]

Der Ölverbrauch darf nur ausnahmsweise geschätzt werden. Hat der Vermieter die Ablesung der Ölstände zu Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums versäumt, kann er sich unter Umständen mit einer fundierten Schätzung behelfen.[4] Eine Schätzung kann anhand von Öllieferungen in diesem Zeitraum in Betracht kommen, wenn der Anfangsbestand nahezu null betrug, andernfalls ist diese Methode viel zu ungenau.[5] Zu einer angemessenen Schätzung kommt der Vermieter, wenn er die Verbräuche vergangener Abrechnungsperioden zugrunde legt, um einen Verbrauchsdurchschnitt zu ermitteln. Bei starken Verbrauchschwankungen ist diese Methode nicht zulässig.[6]

Preisliche Bewertung des Endbestands im Öltank

Sind mehrere Lieferungen innerhalb des Abrechnungszeitraums erfolgt, wird der Endbestand nach dem Grundsatz "first in, first out" berücksichtigt. Rechnerisch ist also zuerst das gesamte noch vorhandene ältere Heizöl anzusetzen, und zwar mit dem Preis, zu dem es gekauft wurde.[7] Das ältere Heizöl darf nicht mit einem später höheren oder niedrigeren Preis berechnet werden.[8] Auch dürfen die verschiedenen Preise bei mehreren Öleinkäufen nicht zu einem Durchschnittspreis zusammengefasst werden.

 
Praxis-Beispiel

Brennstoffrestbewertung

Beispiel 1: Restmenge ist kleiner als die letzte Lieferung

 
Der Abrechnungszeitraum läuft vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anfangsbestand 01.01.2023 7.000 l 0,77 EUR/l 5.390,00 EUR
Zukauf 01.04.2023 2.500 l 0,90 EUR/l 2.250,00 EUR
Zukauf 05.07.2023 1.000 l 0,91 EUR/l 910,00 EUR
Zukauf 10.11.2023 8.000 l 0,60 EUR/l 4.800,00 EUR
Zwischensumme   18.500 l   13.350,00 EUR
– Restbestand 31.12.2023 5.000 l   ?
= Verbrauch   13.500 l    

Bei der Bewertung des Restbestands ist nach dem Prinzip "first in, first out" immer der Preis aus der letzten Heizöllieferung zu berücksichtigen. Ist die Restmenge des Öltanks kleiner als die letzte Lieferung, wird der Preis angesetzt, der für die letzte Lieferung gezahlt wurde:

5.000 l (Restmenge) × 0,60 EUR/l (Preis letzte Lieferung) = 3.000 EUR

Die Kosten für die verbrauchten Brennstoffe betrugen somit:

 
Gesamtkosten 13.350,00 EUR
– Betrag für Restmenge 3.000,00 EUR
= Kosten der verbrauchten Brennstoffe 10.350,00 EUR

Beispiel 2: Restmenge ist größer als die letzte Lieferung

Wenn die Restmenge größer als die letzte Lieferung ist, wird der darüber hinausgehende Betrag nach der vorletzten Lieferung berechnet:

 
Der Abrechnungszeitraum läuft vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anfangsbestand 01.01.2023 5.000 l 0,75 EUR/l 3.750,00 EUR
Zukauf 28.03.2023 3.500 l 0,87 EUR/l 3.045,00 EUR
Zukauf 05.08.2023 2.000 l 0,92 EUR/l 1.840,00 EUR
Zukauf 18.11.2023 5.000 l 0,65 EUR/l 3.250,00 EUR
Zwischensumme   15.500 l   11.885,00 EUR
– Restbestand 31.12.2023 6.500 l   ?
= Verbrauch   9.000 l    

Die im Öltank befindliche Restmenge von 6.500 Liter zum 31.12.2023 ist größer als die letzte Lieferung. Nach der Methode "first in, first out" ist deshalb neben dem Preis der letzten Lieferung der Brennstoffpreis aus der vorletzten Lieferung zu berücksichtigen.

Bewertung des Brennstoffrests:

  1. Letzte Lieferung befindet sich noch vollständig im Öltank:

    5.000 l × 0,65 EUR/l = 3.250 EUR

  2. Vorletzte Lieferung befindet sich noch teilweise im Öltank:
 
Restmenge 6.500 l
– letzte Lieferung 5.000 l
= Anteil aus vorletzter Lieferung 1.500 l

Restmenge: 1.500 l × 0,92 EUR/l = 1.380 EUR

Summe: 3.250 EUR + 1.380 EUR = 4.630 EUR

Dieser Wert stellt gleichzeitig den Anfangsbestand des Abrechnungszeitraums für 2024 dar.

Die Kosten des 2023 verbrauchten Heizöls (9.000 Liter) betrugen:

11.885 EUR – 4.630 EUR = 7.255 EUR

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