Um Streitfälle namentlich zum Schutz der bestehenden Familiensituation zu vermeiden, sollte man sich in geeigneten Fällen bemühen, eine Einigung über die Frage des Umgangs oder der Auskunft herbeizuführen.

Liegt nahe, dass auch gerichtlich ein solcher Umgang angeordnet würde, sollte versucht werden, durch eine – verträgliche – Einigung möglichst wenig Spannungen entstehen zu lassen.

Dies könnte in geeigneten Fällen wie folgt formuliert werden.

 

Muster (Vereinbarung zum Umgang biologischer Väter)

Verhandelt am …

Zu …

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts …

erscheinen

  1. Herr A., geb. am …, wohnhaft …
  2. Frau B. geb. …, geb. am …, wohnhaft …

ausgewiesen durch …

Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.

Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer

Unterhalts- und Umgangsvereinbarung

und erklärten vorab:

 
§ 1 Ausgangslage

Wir sind Beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige.

Ich, die Ersch. zu 1, habe am … in … mit Herrn B. die Ehe geschlossen. Während der Ehezeit ist das am … geborene, derzeit also 8 Jahre alte Kind K. geboren worden. Leiblicher Vater von K ist nicht mein Ehemann, sondern der Ersch. zu 1.

Ich, der Ersch. zu 1, habe mit Zustimmung der Ersch. zu 2 am … bei Notar … zur UR.Nr. … die Vaterschaft für das gemeinsame Kind K, geb. am …, anerkannt.

K lebt im Familienverbund mit der Ersch. zu 2 und ihrem Ehemann zusammen, gemeinsam mit ihren Kindern L. und P., mithin den Halbgeschwistern von K.

Die Familien der Erschienenen sind seit mehr als 10 Jahren eng miteinander befreundet gewesen. Dadurch hat sich ein enger, vertrauensvoller Kontakt zwischen dem Ersch. zu 1 und K ergeben. Nachdem nunmehr dem Ehemann der Ersch. zu 1 die Frage der Vaterschaft betr. K bekannt geworden ist, ist das Verhältnis der Familien zunächst distanzierter geworden, nicht aber zerstört.

Ich, der Ersch. zu 1, wünsche daher ein Umgangsrecht mit meinem leiblichen Kind.

Im Hinblick auf diese Situation vereinbaren wir, was folgt.

 
§ 2 Kindesunterhalt
  1. Der Ersch. zu 1 verpflichtet sich, für das Kind K., geb. am …, zu Händen der Ersch. zu 2 einen monatlichen, bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus fälligen Kindesunterhalt in Höhe von …% des Mindestbedarfs der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle gemäß der jeweiligen Altersstufe des Kindes zu bezahlen. Hierauf ist die Hälfte des gesetzlichen Kindergeldes, derzeit ... ,– EUR, bedarfsdeckend anzurechnen, so dass sich ein derzeitiger monatlicher Unterhaltsbetrag in Höhe von … EUR ergibt.
  2. Die Festsetzung des Unterhalts erfolgt auf der Grundlage eines anrechenbaren Nettoeinkommens des Ersch. zu 1 in Höhe von … EUR.
 
§ 3 Vollstreckungsunterwerfung

Wegen der in § 2 der Vereinbarung eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt unterwerfe ich, der Ersch. zu 1, mich der

 
sofortigen Zwangsvollstreckung

aus dieser Urkunde in mein Vermögen.

Die Ersch. zu 2 ist berechtigt, sich jederzeit auf einseitigen Antrag auf Kosten des Ersch. zu 1. eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde erteilen zu lassen, ohne dass es hierzu des Nachweises der Fälligkeit oder sonstiger die Vollstreckung begründender Tatsachen bedarf.

 
§ 4 Umgang

Wir vereinbaren den Umgang des Ersch. zu 1 mit K. wie folgt:

  1. Einmal monatlich jeweils am 1. Sonntag eines jeden Monats in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr.
  2. Der Ersch. zu 1 holt das Kind zu Beginn der festgelegten Umgangskontakte an der Wohnung der Ersch. zu 2 ab und bringt sie zum Ende der Umgangskontakte zur Wohnung der Frau B. zurück.
  3. Die Erschienenen behalten sich vor, gemäß § 166 Abs. 1 FamFG eine gerichtliche Entscheidung über den Umgang herbei zu führen.
 
§ 5 Hinweise, Durchführung

Der Notar hat die Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen der Unterhaltsvereinbarung und der Vereinbarung zum Umgang Umgang abschließend noch einmal ausführlich belehrt. Beide Erschienenen sind sich der Tragweite der getroffenen Vereinbarungen bewusst und wünschen gleichwohl die Beurkundung der Vereinbarung auch unter Inkaufnahme möglicher zukünftig daraus erwachsener Nachteile.

…(ggf. weitere abschließende Hinweise/Durchführung)…

(Urkundsausgang, Unterschriften)

Die Kindesmutter, die im Familienverband lebt, wird ein Interesse daran haben, den Umgang zu vermeiden.

Eine Möglichkeit könnte sein, sich für einige Jahre über periodische Auskunftserteilung zu einigen und sodann bei höherem Alter und größerer Selbstständigkeit des Kindes diesem selbst zu überlassen, ob persönlicher Kontakt entstehen soll.

Dies könnte wie folgt formuliert werden, wobei sich die notarielle Beurkundung in solchen Fällen anbietet, in den beispielsweise der Kindesunterhalt geregelt werden soll.

 

Muster (Vereinbarung zum Ausschluss des Umgangs biologischer Väter)

 
§ … Umgang und Auskunft

Wir vereinbaren hinsichtlich des Umgangs und der Auskunft des Ersch. zu 1 mit K:

  1. Die Ers...

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