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Als Alternative zur Neugründung einer GmbH bietet sich der Erwerb aller Geschäftsanteile einer bereits eingetragenen GmbH an. Dabei kann es sich u.a. um die sog. Vorratsgesellschaft (eine neu gegründete Gesellschaft, die noch keine operative Geschäftstätigkeit aufgenommen hat) oder um eine Mantelgesellschaft (eine bereits bestehende Gesellschaft stellt ihre operative Geschäftstätigkeit ein, bleibt aber als juristische Person erhalten) handeln. In der Praxis werden auf diese Weise, insbesondere unter zeitlichen Gesichtspunkten, die Geschäftsanteile einer bereits eingetragenen GmbH erworben, die z.B. über eine Lizenz verfügt oder ein Grundstück besitzt. In diesem Fall ist die Durchführung einer ordentlichen Rechts-, Steuer- und Finanz-Due Diligence empfehlenswert, um eventuelle Risiken zu vermeiden.

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