Rz. 125

Der Anmeldungsprozess beginnt elektronisch über das amtliche Datenbanksystem Mersis, das beim Handelsministerium angesiedelt ist.[53] Die Handelsregisteranmeldung ist schriftlich auf dem entsprechenden Formular vorzunehmen. Anmeldebefugt sind die bevollmächtigten Vertreter der Firma. Auch Privatpersonen können sich vertreten lassen. Für die Vertretungsbefugnis reicht grundsätzlich diejenige Form aus, die im Lande des Vertretenen einzuhalten ist. Es erleichtert allerdings regelmäßig den Verkehr mit dem Handelsregister, wenn die Vollmachten notariell beglaubigt sind. Wer ohnehin kraft seiner Organstellung vertretungsbefugt ist, muss dies durch Vorlage der entsprechenden Urkunden nachweisen. Für diese gilt dann ebenfalls wieder das Erfordernis der beglaubigten Übersetzung.

[53] https://mersis.gtb.gov.tr/.

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