Bei Streitigkeiten wegen erhöhter Trittschalleinwirkungen stellt sich zunächst die Frage, nach welchen Kriterien ausreichender Schallschutz überhaupt bestimmt wird. Die Feststellung, welche Nachteile in diesem Zusammenhang noch hinzunehmen sind, kann im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten. Soweit jedoch DIN-Vorschriften existieren, können sie als brauchbarer Maßstab herangezogen werden. Für den Schallschutz zwischen Wohnungen enthält die DIN 4109 die maßgebenden Anforderungen. Die VDI Richtlinie 4100 liefert unterschiedliche Anforderungen an Mehrfamilienhäuser (bzw. Etagenwohnungen) sowie Einfamilienhäusern (auch Doppel- und Reihenhäusern), die sich in 3 Klassen unterscheiden. Außerdem wird der Schallschutz innerhalb von Wohnungen in 2 Klassen unterschieden. Die Schallschutzstufe I entspricht dabei den Kenngrößen der DIN 4109, während die VDI Richtlinie verbesserte Kenngrößen ansetzt. Bei der Schalldämmung sind höhere dB besser (bei Luftschall), bei Nachhall kleinere dB besser (bei Trittschall). Der maximale Pegel liegt generell um 10 dB über den angegebenen Werten, und bezieht sich auf einzelne lautere Aktionen (Öffnen und Schließen, Einschalten von Anlagen). In der Regel werden Wohnungseigentumsanlagen unter Einhaltung der Mindestanforderungen an den Schallschutz gebaut. Sollte die Anlage auf Wunsch des Bauherrn jedoch nach erhöhten Anforderungen an den Schallschutz geplant werden, muss dies in der Baubeschreibung festgehalten werden.

 
Achtung

Anforderungen an den Trittschallschutz

Der Bauherr und somit auch die Eigentümergemeinschaft hat jeweils Anspruch auf Einhaltung desjenigen Trittschallschutzes, der bei einwandfreier Herstellung der Estriche und beispielsweise Fliesenarbeiten regelmäßig zu erzielen ist. Dabei kommt es vorrangig nicht auf die etwaige Einhaltung der DIN-Norm oder der bloßen anerkannten Regeln der Technik an. Mittlerweile ist nämlich in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik oder der DIN-Normen den Unternehmer nicht von Mängelansprüchen befreit, wenn bei mängelfreier Ausführung der vorgesehenen Leistung bessere Schalldämmwerte erreichbar wären. Insoweit bietet die DIN 4109 jedenfalls bei Neubauten nur einen gewissen Mindeststandard, der jedoch auch gewährleistet sein muss.[1]

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