Besondere Untersuchungspflichten treffen die Inhaber von Trinkwasserinstallationen in größeren Wohnanlagen mit Vermietung und/oder gewerblicher Nutzung. Hier hat eine turnusmäßige Untersuchung der Legionellenkonzentration des Trinkwassers durch spezielle Labore zu erfolgen. Insoweit sind an mehreren repräsentativen Probeentnahmestellen entsprechende Untersuchungen durchzuführen und Mieter und sonstige Nutzer über die Ergebnisse zu informieren.

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