Kurzbeschreibung

Nach der Trinkwasserverordnung besteht die Pflicht zur turnusmäßigen Legionellenuntersuchung. Hierzu soll der Verwalter 3 Vergleichsangebote einholen. Diese Vorlage dient als Grundlage für eine Beschlussformulierung.

Vorbemerkung

Besondere Untersuchungspflichten treffen die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen in größeren Wohnanlagen mit Vermietung und/oder gewerblicher Nutzung. Hier hat eine turnusmäßige Untersuchung der Legionellenkonzentration des Trinkwassers durch spezielle Labore zu erfolgen. Insoweit sind an mehreren repräsentativen Probeentnahmestellen entsprechende Untersuchungen durchzuführen.

Der Umfang und die Häufigkeit der Untersuchungen bestimmen sich gemäß § 31 Abs. 2 TrinkwV. Danach hat der Inhaber einer Wasserversorgungsanlage das Trinkwasser mindestens alle 3 Jahre an geeigneten Probenahmestellen untersuchen zu lassen.

Beschluss

TOP XX: Einholung eines Angebots zur Trinkwasseruntersuchung

Nach der Trinkwasserverordnung besteht die Pflicht zur regelmäßigen Legionellenuntersuchung. Diese hat im Turnus von 3 Jahren (Alternative: einmal jährlich) durch ein Untersuchungslabor zu erfolgen. Die Wohnungseigentümer ermächtigen die Hausverwaltung, mindestens 3 Vergleichsangebote geeigneter Untersuchungslabore einzuholen. Weitere Details werden auf der nächsten Eigentümerversammlung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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