Zur Vermeidung der oben beschriebenen Spannungen wird in fast allen Fällen das Abstellen eines oder mehrerer Kinderwagen im Eingangsbereich bzw. im gesamten Treppenhaus in der Hausordnung untersagt. Da die Hausordnung nicht nur für die im Objekt lebenden Eigentümer, sondern auch für Mieter, durch Vorlage und Unterzeichnung der Hausordnung bei Abschluss des Mietvertrags, rechtswirksam ist, stellt diese Möglichkeit der Gebrauchsregelung eine für alle Bewohner bindende Variante dar.

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