Die Ställe bäuerlicher Betriebe mit geringeren Bestandszahlen unterliegen nicht dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ihre Errichtung und bauliche Veränderung sind baugenehmigungspflichtig nach Maßgabe der Bauordnungen der Bundesländer. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens können sich die Nachbarn durch Widerspruch gegen den Baugenehmigungsbescheid und Anfechtungsklage zur Wehr setzen.

Bestand und herannahende Wohnbebauung

Während die Nachbarn bei der Errichtung und baulichen Änderung von Ställen für die landwirtschaftliche Tierhaltung ausreichend ihre Rechte wahrnehmen können und entweder durch öffentliche Bekanntmachung (bei immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Ställen) oder durch das Erfordernis der Nachbarunterschrift (bei baugenehmigungspflichtigen Ställen) auch rechtzeitig informiert werden, ist das bei vorhandenen Ställen, an die langsam die Wohnbebauung heranrückt, nicht der Fall. Hier liegen die eigentlichen Probleme.

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