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die Informationen nicht verändern, |
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die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen beachten, |
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die Regeln für die Aktualisierung der Information, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, beachten, |
2§ 9 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
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