Die Teilungsversteigerung erfolgt meist dann, wenn die Teilung eines mehreren Miteigentümern gehörenden Grundbesitzes in Natur nicht möglich ist und die Berechtigten sich über die Nutzung der Immobilie nicht einigen können.[1] Ihre Zahl ist steigend, weil immer mehr Erbengemeinschaften[2] mit Nachlassgrundbesitz, vor allem aber Eheleute mit gemeinsamem Familienheim[3] "auseinandergesetzt" werden wollen.
Der Begriff "Teilungsversteigerung" ist gebräuchlich, allerdings ungenau, denn das Verfahren führt nicht zur Teilung, sondern bereitet diese lediglich vor durch Umwandlung des unteilbaren Grundbesitzes in teilbares Geld. Die Gemeinschaft setzt sich dann am Erlös(überschuss) fort.
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