Straßen sind entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit des Baulastträgers so auszubauen, dass
1. |
die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen durch Orientierungshilfen und |
2. |
die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen durch barrierefreie Gehwegübergänge berücksichtigt werden. |
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