Begriff

Im medizinischen Sinne versteht man unter dem Begriff "Sterilisation" eine Unfruchtbarmachung. Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation gehört sie zum Leistungskatalog der Krankenkassen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Gesetzliche Aussagen zu den Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation enthält § 24b SGB V. Erläuterungen dieser Vorschrift beinhalten insbesondere die Gemeinsamen Rundschreiben der Sozialversicherungsträger zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des GKV-Modernisierungsgesetzes (GR v. 26.11.2003) und zu Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch (GR v. 22.6.2022).

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