Waren verstorbene Versicherte Rentenbezieher und versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, besteht diese Versicherungspflicht nur bis zum Todestag. Die Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung für die Zeit nach dem Tod bis zum Monatsende werden zurückgerechnet und erstattet. Im Allgemeinen erfolgt dies mit der Einstellung der Rentenzahlung durch den Renten Service der Deutschen Post AG, ggf. zusammen in einer Summe mit der Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr an Witwen/Witwer oder überlebende Lebenspartner.

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