Hat der verstorbene Versicherte bis zum Tod eine Rente bezogen, gilt ein beim Renten Service der Deutschen Post AG gestellter Antrag auf Zahlung eines Vorschusses für das Sterbevierteljahr als Antrag auf Leistung einer Witwen-/Witwerrente.[1] Der Vorschuss beträgt das 3-fache der von der verstorbenen Person zuletzt bezogenen Monatsrente und wird auf die Rentenansprüche der Witwe/des Witwers für die ersten 3 Monate angerechnet. Ungeachtet dessen ist es erforderlich, beim Rentenversicherungsträger den Formantrag auf Witwen-/Witwerrente nachzureichen, damit dieser die Rente insgesamt berechnen kann.

Ein Antrag auf Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr beim Renten Service der Deutschen Post AG kann nur innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Versicherten gestellt werden. Wird der Antrag nicht oder nicht rechtzeitig gestellt, wäre die Witwen-/Witwerrente beim Rentenversicherungsträger zu beantragen, der dann auch die erhöhte Rente für das Sterbevierteljahr zahlt.

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