Kurzbeschreibung
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Erwerbstätigen, insbesondere von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH sowie Geschäftsführern einer Familien-GmbH, ist schwierig und erfolgt jeweils im Einzelfall. Berücksichtigt wird dabei die bereits ergangene Rechtsprechung. Diese wird hier dargestellt.
Wichtige Hinweise
Diese Übersicht wurde als Anlage 3 zum GR v. 1.4.2022 veröffentlicht.
Lfd. Nr. 1
BSG-Fundstelle | (BSGE 13, 196; SozR AVG § 1 aF Bl. Aa 2 Nr. 5; Die Beiträge 1961, 212; BR/Meuer 299 A4a71-1-; NJW 1961, 1134) |
Sachverhalt |
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Entscheidung | Kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis |
Urteilstenor/Begründung |
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Lfd. Nr. 2
BSG-Fundstelle | (USK 71199; SozR Nr. 68 § 165 RVO; Breith. 1972, 537; Die Beiträge 1972, 246; BR/Meuer 663 A19a7-16-; BB 1972, 404) |
Sachverhalt |
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Entscheidung | Kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis |
Urteilstenor/Begründung |
Hinweise: Familiäre Verbundenheit oder Rücksichtnahme ist nach Ansicht des BSG grundsätzlich nicht (mehr) geeignet, die Rechtsmacht, wie sie sich nach dem Gesellschaftsrecht ergibt, gänzlich zu negieren (vgl. dazu lfd. Nr. 35, 36, 39). Die insbesondere für das Leistungsrecht der Arbeitsförderung entwickelte "Kopf und Seele"- Rechtsprechung, wonach bestimmte Angestellte einer Familiengesellschaft ausnahmsweise als Selbstständige zu betrachten sind, wenn sie faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte der Gesellschaft nach eigenem Gutdünken führen, ist für die Statusbeurteilung im sozialversicherungsrechtlichen Deckungsverhältnis nicht heranzuziehen (vgl. dazu lfd. Nr. 37, 38, 41). |
Ldf. Nr. 3
BSG-Fundstelle | (USK 73122; SozR Nr. 22 § 3 AVG; Breith. 1974, 369; Die Beiträge 1973, 345; BB 1973, 1310 ; BR/Meuer 663 A19a7-28-; NJW 1974, 207) |
Sachverhalt |
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Entscheidung | Abhängiges Beschäftigungsverhältnis |
Urteilstenor/Begründung |
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