An Sachbearbeiter __________________
_____________________________________ Projekt __________________
_____________________________________ Wohnungsnr. ________
_____________________________________ Wiedervorlage ___.___.20___
_____________________________________ __________________________________
    Ort, Datum

Lagern von brennbaren Gegenständen auf dem Stellplatz Nr. _________

Ihr Garagenmieter: _________________________________________________

Eigentümergemeinschaft: _____________________________________________

Sehr geehrte/r ____________________________,

bei einem kürzlichen Ortstermin stellten wir fest, dass auf dem von Ihnen vermieteten Stellplatz Nr. ______ ___________________________________________________________ gelagert wird.

Die Brandschutzbehörde weist aus Sicherheitsgründen darauf hin, dass nach der Landesbauordnung das Lagern von brennbaren Gegenständen in der Garage generell verboten ist.

Wird dieser Hinweis nicht beachtet, muss sich die Eigentümergemeinschaft, besonders der einzelne Verursacher, ein Mitverschulden und damit eine Verminderung der Versicherungsleistung anrechnen lassen.

Wir bitten Sie, diese Auflage der Brandschutzbehörde zu beachten und für eine umgehende Beseitigung der Gegenstände zu sorgen.

Gleichzeitig bitten wir Sie, entsprechend auf Ihren Mieter einzuwirken, zukünftig keine Gegenstände mehr auf dem Stellplatz zu deponieren.

Als Erledigungstermin für die Entfernung des Sperrmülls haben wir uns notiert: ___.___.20___

Mit freundlichen Grüßen

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