Die Sorgfaltspflichten eines jeden einzelnen Wohnungseigentümers ergänzen die Spielregeln des Miteinander innerhalb der Gemeinschaft und Dritten gegenüber, um z. B. die Gemeinschaft vor Schäden zu bewahren. So hat jeder Wohnungseigentümer bei strömendem Regen und erkennbarer Überflutungsgefahr auch dann das Kellerfenster des Gemeinschaftseigentums zu schließen, wenn er den Keller nicht nutzt.

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