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Eintragungen erfolgen grundsätzlich aufgrund Anmeldung durch das Eintragungssubjekt selbst und nur ausnahmsweise aufgrund einer behördlichen Verpflichtung. Die Registrierung einer Gesellschaft ist zwingend erforderlich; die Gesellschaft erwirbt den Status einer juristischen Person nur, wenn sie registriert wird.

Alle Registeranmeldungen einer d.o.o. müssen in elektronischer Form eingereicht werden (Art. 27 Abs. 1 ZSReg). Die elektronische Einreichung kann entweder bei einem VEM Punkt (eine öffentlich-rechtliche Zugangsstelle), über das Onlineportal e-VEM oder einen Notar getätigt werden. Der VEM Punkt ist für sog. einfache d.o.o., bei denen der Gründungsakt auf dem vorgeschriebenen Formular gefasst wird und das gesamte Stammkapital zur Gänze mit Geldeinlagen vor der Eintragung eingezahlt wurde, zwingend. Die Registrierung einer Ein-Mann-d.o.o. kann auch online über das staatliche Unternehmensportal (virtuelle Dienststelle) namens e-VEM (http://evem.gov.si) erfolgen, was den Gründern die Registrierung im Handelsregister ermöglicht. Die Registrierung über e-VEM ermöglicht dem Gründer auch die Anmeldung in die obligatorische Krankenversicherung bei der Krankenversicherungsanstalt Sloweniens, die Änderung oder Löschung von Unternehmensdaten sowie die Abfrage von Informationen über andere Unternehmen. Alle diese Dienste können unter Verwendung von digitalen Zertifikaten, die von einer der Zertifizierungsstellen in der Republik Slowenien ausgestellt werden, oder persönlich an einem der mehr als 150 VEM-Punkte in Slowenien in Anspruch genommen werden.

Eine GmbH mit zwei oder mehr Gründern kann nicht online über e-VEM registriert werden, vielmehr muss dies entweder direkt bei einem VEM Punkt (einfache GmbH mit Fassung des Gründungsakts auf dem vorgeschriebenen Formular) oder über einen Notar erfolgen. Eine Ein-Mann-Gesellschaft muss ebenfalls über einen Notar registriert werden, falls das anfängliche Stammkapital Sacheinlagen enthält oder eine vom vorgeschriebenen Formular abweichende Gründungurkunde in Form eines Notariatsakts gefasst werden soll.

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