Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit des § 11 BKGG. BVerfG Az 1 BvL 26/84

 

Orientierungssatz

Zur Frage, ob § 11 BKGG mit dem GG vereinbar ist, soweit er einen Verlustausgleich ausschließt (Abs 1) und die im Einkommensteuerrecht als einkommensmindernd berücksichtigungsfähigen Aufwendungen im Kindergeldrecht teilweise nicht berücksichtigungsfähig sein läßt (Abs 2 Nr 2 ff), ohne dafür einen entsprechenden Ausgleich bei der Steueranrechnung (Abs 2 Nr 1) zu schaffen.

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 29.05.1990; Aktenzeichen 1 BvL 20, 26/84, 1 BvL 4/86)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2038962

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