Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungswidrigkeit von §§ 11 Abs 5 S 2 und 9 Abs 1 Nr 2 S 2 AAÜG?
Leitsatz (amtlich)
1. Ist § 11 Abs 5 S 2 AAÜG idF durch Art 3 RÜG vom 25.7.1991 wegen Verletzung des Art 3 Abs 1 GG insoweit verfassungswidrig, als Dienstbeschädigtenteilrenten, die neben Invalidenrenten gewährt wurden, ab 1.8.1991 eingestellt worden sind?
2. Ist § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 AAÜG idF durch Art 3 vom 25.7.1991 wegen Verletzung des Art 3 Abs 1 GG insoweit verfassungswidrig, als Dienstbeschädigtenteilrenten auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit angerechnet werden?
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2060850 |
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