Leitsatz (amtlich)

Heilpraktiker sind auch insoweit nicht berechtigt, selbständig an der kassenärztlichen Versorgung teilzunehmen, als sie Psychotherapie ausüben.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 01.03.1979; Aktenzeichen 6 RKa 13/77)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052428

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