Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Sperrzeit. Arbeitsablehnung. Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses. Online-Bewerbung eines Webdesigners

 

Orientierungssatz

Zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung nach § 144 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3, wenn sich der Arbeitslose auf eine Stelle als Medien- bzw Webdesigner per Email (Kurzbewerbung) mit dem Hinweis auf die ausführliche Bewerbung bzw das ausführliche Bewerberprofil auf seiner Homepage und unter Angebot der Übersendung spezieller schriftlicher Bewerbungsunterlagen im Bedarfsfall bewirbt .

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um eine dreiwöchige Sperrzeit wegen "Vereitelung eines Arbeitsverhältnisses" und um die Aufhebung und Rückforderung des für diese Zeit gezahlten Arbeitslosengeldes von insgesamt 492,66 Euro.

Dem 1980 geborenen, ab 14.11.2003 arbeitslosen Kläger wurde am 02.03.2004 von der Beklagten die Stelle als Mediendesigner/Webdesigner bei Firma D-Versicherung angeboten; Gehalt: ca. 2.000,00 Euro, Anforderungen: Erstellen von Webseiten und einer Homepage, Betreuung und Pflege der Seite, MS-Office-Kenntnisse, Datenverarbeitung, Design, Internet-, Intranet-Techniken, Multi-Media-Systeme, -technik, -Webdesign.

Der Kläger bewarb sich am 03.03.2004 schriftlich mit folgendem Text: "Ich habe vom Arbeitsamt eine Benachrichtigung erhalten, dass Sie eine offene Stelle für einen Medien/Webdesigner haben. Deswegen schicke ich Ihnen diese Kurzbewerbung. Bei Interesse können Sie meine ausführlichen Bewerbungsunterlagen unter http://www.fing.de/ma/ einsehen. Bei Bedarf kann ich Ihnen auch eine herkömmliche Bewerbungsmappe zusenden. Falls Sie die Stelle schon anderweitig vergeben haben, möchte ich Sie bitten, mir eine kurze Rückmeldung zu geben."

Unter der angegebenen Internetadresse befand sich damals folgender (gekürzter) Text mit diversen Fotos des Klägers:

"Seine Bewerbungsunterlagen online anzubieten ist vielleicht keine echte Innovation, aber hat meiner Meinung nach durchaus große Vorteile. Einerseits bietet das Internet logistische Vorteile, da kein anderes Medium eine solche Verbreitung und Verfügbarkeit bietet. Zumindestens in direkter Konkurrenz zur gedruckten Bewerbungsmappe. Andererseits trennt diese Variante auch schon bei den Stellenanbietern die Spreu vom Weizen. Wenn ein Personalverantwortlicher keine Lust hat, sich meine Bewerbung online anzusehen, ist er nicht der richtige Chef für mich. Hat er nicht die technischen Möglichkeiten, sich diese Site anzusehen, dann kommt sein Unternehmen nicht als Arbeitgeber in Frage. Was nicht implizieren soll, dass ich den ganzen Tag im Internet surfen will und mir illegal MP3 Dateien herunterlade. Sie hingegen haben es ganz souverän bis hierher geschafft. Damit sind Sie schon einen großen Schritt weiter.

Ich freue mich, dass wir damit schon eine Gemeinsamkeit haben. Wir sind mit dem Umgang mit modernen Medien vertraut. Klasse. Und Sie haben wirklich Interesse an einem qualifizierten Mitarbeiter für Ihr Unternehmen, denn sonst hätten Sie ja einfach die Person zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, die eine altmodische Bewerbungsmappe eingeschickt hat und auf dem beiliegenden Foto am besten aussieht. ... Eine Bitte Gehen Sie mit den Daten dieser Internetseite bitte genauso sorgsam um, wie Sie es mit einer gedruckten Bewerbung tun würden. Ich habe mich bewusst gegen eine passwortgeschützte Benutzerverwaltung entschieden, um Ihnen den Zugang so leicht und ergonomisch wie möglich zu machen. Diese Site enthält viele persönliche Daten, wie Zeugnisse, Urkunden, Lebensläufe etc. Diese Daten gehören in eine ordentliche Bewerbung, aber nicht ans Schwarze Brett oder als Link in Email-Verteiler. ... Und jetzt will ich Sie gar nicht länger vom Wesentlichen abhalten!

A.

P.S. Wie ich feststellen musste, funktioniert in Opera-Browsern das Navigationsmenü nicht. Dies liegt leider an der mangelhaften Programmierung des Opera-Browsers. Ich bitte Sie deswegen um Verständnis, dass Sie sich diese Seite mit dem Internet Explorer oder Mozilla ansehen müssen."

Es folgen die persönlichen Daten, Angaben zu Berufsausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnissen. Hierin heißt es unter anderem: "02/2002 - 11/2003: Selbständig mit eigener Firma für Dienstleistungen im Bereich Neue Medien (Internet/Intranet, Multimedia, 3D-Animation, digitale Druckvorstufe/EBV).

05/1999 - 01/2002: Angestellt bei der E-GmbH in LM. als Screendesigner/Programmierer im Bereich Internet und Multimedia. Auch Tätigkeiten im Bereich Film, digitalem Videoschnitt und Eventmanagement.

1. Halbjahr 1997: schulbegleitendes Praktikum bei der Agentur F. Überwiegend Tätigkeiten: Digitale Bildbearbeitung/Retusche, inhaltliche Pflege von Multimediaterminals der G-AG in LM. und digitaler Videoschnitt.

2. Halbjahr 1996: schulbegleitendes Praktikum bei H-Mikroelektronik. Hauptaufgaben PC-Service (Zusammenbau, Wartung, Reparatur, Installation)."

Zur Schulausbildung heißt es, dass er die Fachhochschulreife Fachrichtung Informatio...

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