Entscheidungsstichwort (Thema)
Begrenzung des berücksichtigungsfähigen Entgelts
Orientierungssatz
Zur Rechtmäßigkeit bzw Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs 1 AAÜG, wonach die tatsächlich erzielten Entgelte höchstens bis zu der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (Anlage 3 zum AAÜG) berücksichtigt werden.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2052031 |
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