Entscheidungsstichwort (Thema)

Begrenzung des berücksichtigungsfähigen Entgelts

 

Orientierungssatz

Zur Rechtmäßigkeit bzw Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs 1 AAÜG, wonach die tatsächlich erzielten Entgelte höchstens bis zu der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (Anlage 3 zum AAÜG) berücksichtigt werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.07.1996; Aktenzeichen 4 RA 7/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052031

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