Orientierungssatz

Ein in der Nationalen Volksarmee der DDR geleisteter Grundwehrdienst ist weder Beitragszeit iS von § 15 FRG noch Beschäftigungszeit iS von § 16 FRG noch Ersatzzeit noch Ausfallzeit.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2038949

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