Leitsatz (amtlich)
Zur Frage der Fälligkeit von Beitragszahlungen, wenn der Versicherungspflichtige am Gewinn des Unternehmens beteiligt ist, der Gewinn zwar alsbald gutgeschrieben wird, jedoch darüber erst später verfügt werden kann.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2051858 |
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