Leitsatz

Selbsthilferecht der Wohnungseigentümer bei Überwuchs im Bereich von Sondernutzungsflächen

 

Normenkette

§ 15 Abs. 3 WEG; § 910 BGB

 

Kommentar

Auch im Verhältnis der Gartenflächen-Sondernutzungsberechtigten untereinander besteht bei überwachsenden Zweigen das Selbsthilferecht der Grundstücksnachbarn nach § 910 BGB. Die in § 910 BGB gewollte Umkehrung der Parteirollen im Prozess verbietet eine Titulierung genereller Unterlassungsansprüche zur Abwehr des Selbsthilferechts.

Dieses Entscheidungsergebnis ist vom Sachverhalt her nicht vergleichbar mit der Entscheidung des OLG Düsseldorf (v. 27.6.2001, 3 Wx 79/01, ZMR 2001, 910), da es dort um Pflanzkübel ging, die mit Edeltannen bestückt waren und vom Terrassennachbarn eigenmächtig beschnitten wurden; solche Pflanzkübel sind bewegliches Vermögen, auf das § 910 BGB nicht anwendbar ist. Auch die Entscheidung des BayObLG (v. 26.5.2004, 2Z BR 63/04, ZMR 2004, 841) befasst sich nicht mit einem Überwuchs, sondern mit der Verwilderung einer gesamten Garten-Sondernutzungsfläche.

 

Link zur Entscheidung

KG v. 13.6.2005, 24 W 115/04KG Berlin, Beschluss vom 13.06.2005, 24 W 115/04

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