1Die Musterrolle muß Angaben enthalten über

 

1.

Namen, Flagge, Unterscheidungssignal, Vermessung und Maschinenstärke des Schiffs sowie die für die verschiedenen Fahrtgebiete vorgeschriebene Zahl der Besatzungsmitglieder in den einzelnen Dienstzweigen,

 

2.

Heimat- oder Registerhafen,

 

3.

Vor- und Zunamen, Tag und Ort der Geburt und das Befähigungszeugnis des Kapitäns,

 

4.

Vor- und Zunamen, Tag und Ort der Geburt der einzelnen Besatzungsmitglieder, den Besitz der erforderlichen Befähigungszeugnisse und den festen oder letzten Wohnsitz des Besatzungsmitglieds,

 

5.

das Heuerverhältnis gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 ,

 

6.

Tag des Dienstantritts und des Dienstendes der einzelnen Besatzungsmitglieder,

 

7.

Vor- und Zunamen, Tag und Ort der Geburt der sonstigen im Rahmen des Schiffsbetriebs an Bord tätigen Personen (§ 7 ).

2Die Jugendlichen sind besonders zu kennzeichnen.

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