Die stationäre Entbindung ist keine Krankenhausbehandlung. Da für den Zeitraum der stationären Entbindung kein Anspruch auf Krankenhausbehandlung besteht, ist keine Zuzahlung zu entrichten. Die Tage vor der Entbindung sind ebenfalls zuzahlungsfrei, wenn der Grund der Aufnahme die Entbindung ist.

 
Praxis-Beispiel

Aufnahme ausschließlich zur Entbindung

Aufnahme zur Entbindung am 16.7., Entbindung am 20.7., Entlassung aus dem Krankenhaus am 29.7.

Stationäre Entbindung vom 16. bis 29.7. Es sind keine Zuzahlungen nach § 39 Abs. 4 SGB V zu entrichten.

 
Praxis-Beispiel

Anteilige Behandlung von Erkrankungen

Aufnahme in das Krankenhaus wegen Krankheit am 28.8., Entbindung am 6.9., Entlassung aus dem Krankenhaus am 20.9.

Stationäre Entbindung vom 6. bis 20.9. des Jahres. Für die Zeit vom 28.8. bis 5.9. (9 Tage) erfolgt eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V und es sind grundsätzlich Zuzahlungen nach § 39 Abs. 4 SGB V zu entrichten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge