Versicherte werden während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung ärztlich betreut.[1] Sie haben auch Anspruch auf Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge sowie auf Hebammenhilfe.

Durch die ärztliche Betreuung sollen

  • mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind abgewendet,
  • Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und
  • ggf. eine Behandlung eingeleitet

werden.

Die ärztliche Betreuung erstreckt sich nicht nur auf die Behandlung von Regelwidrigkeiten, sondern stellt vor allem auch den beschützenden Charakter in den Vordergrund. Der Gesundheitszustand der Schwangeren soll so überwacht werden, dass eine Behandlung erst gar nicht erforderlich wird. Die ärztliche Betreuung umfasst vorbeugende Maßnahmen, heilende Maßnahmen und Hilfe bei der Entbindung.[2]

Neben der ärztlichen Behandlung gehört auch die Hebammenhilfe zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

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