Werden die in der Hausordnung festgelegten Zeiten eingehalten, kann von einem musizierenden Mieter ein Unterlassen des Musizierens nicht verlangt werden.[1]
Das Amtsgericht Frankfurt a. M. erachtet auch in einer hellhörigen Mietwohnung das Klavierspielen bis zu eineinhalb Stunden am Tag als für die anderen Mieter zumutbar.[2]
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