Die Immissionswerte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) markieren nach der Rechtsprechung die Grenze zwischen den schädlichen und unschädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe. Die TA Luft wurde in ihrer aktuellen Fassung, die am 1.12.2021 in Kraft getreten ist, an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Im einzelnen werden in der TA Luft Immissionswerte festgelegt, die im Einwirkungsbereich der davon betroffenen industriellen und gewerblichen Anlagen nicht überschritten werden dürfen. Bei Überschreiten der Grenz- und Richtwerte können im allgemeinen Schutzmaßnahmen gefordert werden.

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