Die Leistung dient insbesondere dazu, hilfebedürftigen Schülern die Anschaffung von Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden. Das sind insbesondere Verbrauchsmaterialien (Hefte, Schreibutensilien, Taschenrechner usw.) sowie Schulrucksack bzw. -ranzen und Sportsachen. Berücksichtigt sind auch zeitgemäße schulische Anforderungen. Dabei finden neue oder geänderte schulische Rahmenbedingungen Berücksichtigung, beispielsweise auch Aufwendungen zur Teilhabe am modernen (digitalen) Lernen in der Schule.

 
Hinweis

Kosten für Schulbücher

Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher kann unter bestimmten, engen Voraussetzungen über eine Härtefallklausel im SGB II in Betracht kommen.[1]

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