Kurzbeschreibung
Ob der Auszug eines Mieters ohne Durchführung von Schönheitsreparaturen als ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung angesehen werden kann, ist rechtlich umstritten. Im Interesse der Klarheit ist deshalb eindeutig anzuraten, dem Mieter in einem Aufforderungsschreiben die Mietmängel anzuzeigen, die von ihm durchzuführenden Tätigkeiten zu benennen und dafür eine Frist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist können Schadenersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB geltend gemacht werden.
Schönheitsreparaturen: Aufforderungsschreiben zur Durchführung von Schönheitsreparaturen unter Fristsetzung (§ 535 BGB)
… |
… |
(Vermieteranschrift) |
(Datum) |
An …
(Mieter)
Betreff:: Schönheitsreparaturen in Ihrer Wohnung … (Anschrift, genaue Bezeichnung der Wohnung)
Sehr geehrter …,
die Besichtigung der von Ihnen bisher genutzten o.a. Wohnung hat ergeben, dass Schönheitsreparaturen nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt sind.
Wegen der Mängel wird auf das beigefügte, mit diesem Schreiben verbundene Besichtigungsprotokoll Bezug genommen.
Alternativ
(alternativ: detaillierte Zustandsbeschreibung)
Ich fordere Sie auf, folgende Arbeiten auszuführen oder ausführen zu lassen:
(detaillierte Leistungsaufforderung, z.B.: Wohnzimmer: Decken und Oberwände – Anstrich mit Dispersionsfarbe deckend durchführen; Wände: neu tapezieren nach Entfernung der vorhandenen [dreilagigen] Tapeten; Fenster und Türen: lackieren).
Die o.a. Arbeiten sind unverzüglich durchzuführen. Ich setze Ihnen dazu eine
(Nach-)Frist bis zum ....
Nach Ablauf dieser Frist werde ich statt der Durchführung der Schönheitsreparaturen (Leistung) Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 BGB) verlangen und weise schon jetzt darauf hin, dass für diesen Fall weitere Arbeiten in der Wohnung durch Sie nicht mehr durchgeführt werden können.
Bitte bestätigen Sie auf der beigefügten Zweitschrift den Erhalt dieses Aufforderungsschreibens. Andernfalls müsste ich dieses Aufforderungsschreiben durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, was Ihnen weitere Kosten bereiten würde.
Mit freundlichem Gruß
...
(Unterschrift)