Kurzbeschreibung

Der Rechner beruht auf der "Hacks-Schmerzensgeld-Tabelle" von Hacks/Wellner/Häcker/Offenloch. Gliederung nach Verletzung, Konkretisierung der Verletzung, Schmerzensgeldbetrag in EUR, Konkretisierung der verletzten Person, Dauer und Umfang der Behandlung/Arbeitsunfähigkeit, Dauerschaden, Besondere Umstände der konkreten Gerichtsentscheidung, Bezeichnung des entscheidenden Gerichts sowie Datum, Aktenzeichen und Fundstelle der entsprechenden Entscheidung.

Vorbemerkung

  • Der Anspruch des Verletzten auf Gewährung einer Entschädigung für die von ihm erlittenen Schmerzen leitet sich aus § 253 Abs. 2 BGB (Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung) ab.
  • Der Verletzte kann eine "billige Entschädigung in Geld" verlangen.
  • Schmerzensgeldtabellen können hilfreiche Anregungen für die Bewertung eines Entschädigungsanspruchs sein. Zur Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldes können Vergleichsfälle herangezogen werden. Außerdem ist die Geldentwertung zu berücksichtigen. Hierzu hat das OLG Köln (OLG Köln v. 5.6.1992, zfs 1992, 405) entschieden, dass zur Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldes bei Heranziehung von durch die Rechtsprechung entschiedenen Vergleichsfällen der Zeitablauf seit diesen Entscheidungen zu berücksichtigen ist. Zu Gunsten des Geschädigten ist die seit früheren Entscheidungen eingetretene Geldentwertung (ausführlich: KG Berlin, Urteil v. 15.3.2004, 12 U 333/02, VersR 2004, 1569) ebenso in Rechnung zu stellen wie die in der Rechtsprechung zu beobachtende Tendenz, bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach gravierenden Verletzungen großzügiger zu verfahren als früher. Bei veröffentlichten Urteilen kann es sich lediglich um Orientierungshilfen handeln, die ggf. hochgerechnet werden können.

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